Ein Solarcarport ist mehr als ein ökologisches Statement. Richtig geplant, kann es auch ein Baustein im betrieblichen Finanzmanagement sein – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Denn das deutsche Steuerrecht kennt Instrumente, die Investitionen in Photovoltaik unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich „vorziehen“ und damit Liquidität in der Projektphase entlasten können.
Ein zentraler Ansatzpunkt ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB). Er kann es – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind – ermöglichen, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer PV-Anlage bereits vor der tatsächlichen Investition gewinnmindernd zu berücksichtigen. Das Besondere: Der Abzug kann bereits in der Planungsphase gebildet werden. Innerhalb der Investitionsfrist muss die Anschaffung dann erfolgen. Der Effekt ist typischerweise eine Steuerstundung – und damit mehr Spielraum genau in der Phase, in der Anzahlungen oder Finanzierungsmittel relevant werden.
Der steuerliche Hebel endet nicht zwingend mit der Anschaffung. Nach Inbetriebnahme können – abhängig von den Voraussetzungen – zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung auch Sonderabschreibungen möglich sein. Das erhöht die Abschreibungswirkung in den ersten Jahren und kann die Steuerlast weiter senken. Wie groß der Effekt in der Praxis ist, hängt jedoch von den konkreten Parametern ab: Steuersatz, Finanzierungsstruktur, Strompreisniveau, Eigenverbrauchsquote und Standortertrag. Deshalb gilt: Steuerliche Effekte sollten immer zusammen mit der technischen und wirtschaftlichen Standortrechnung betrachtet werden – und nicht als isoliertes Argument.
Unsere Position: Solarcarports sind Infrastruktur – und Infrastruktur rechnet sich über saubere Planung. Wer steuerliche Optionen sinnvoll nutzen möchte, braucht eine belastbare Projektkalkulation und eine Steuerprüfung im Einzelfall.
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die individuellen Voraussetzungen müssen im Einzelfall mit einem Steuerberater geprüft werden.