3. September 2025

Was ist eigentlich Parkplatz PV?

Photovoltaik auf Parkflächen ist seit 2023 EEG-förderfähig.

Wir von Auer Carports erleben in Gesprächen mit Kommunen und Unternehmen immer wieder die gleiche Frage: „Ist Photovoltaik auf Parkplätzen überhaupt förderfähig?“ Unsere Antwort: Ja, seit 2023 ist das eindeutig geregelt.

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) wurde die Kategorie der besonderen Solaranlagen eingeführt. Dazu zählen auch PV-Anlagen auf Parkplatzflächen, die mit Überdachungen kombiniert werden. Das bedeutet: Solarcarports werden rechtlich wie klassische PV-Dachanlagen behandelt – mit klaren Vergütungsregeln.

Kleinere Anlagen bis 100 kW erhalten feste Vergütungssätze, größere Anlagen ab 1 MW müssen an den Ausschreibungen teilnehmen. Entscheidend ist die rechtzeitige und korrekte Inbetriebnahme sowie die Meldung beim Netzbetreiber. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Vergütung auch gewährt wird.

Für Projekte im Raum Amberg ist besonders wichtig, frühzeitig den Dialog mit dem Verteilnetzbetreiber zu suchen. So lassen sich technische Anschlussbedingungen und Kapazitäten klären, bevor der Bau beginnt. Nach unserer Erfahrung spart dies wertvolle Zeit und vermeidet Verzögerungen.

Unsere Position:
Wir sehen in dieser gesetzlichen Klarheit einen großen Vorteil. Sie nimmt Investoren und Kommunen Unsicherheit und schafft Planbarkeit. Solarcarports sind damit nicht nur architektonische Ergänzungen, sondern vollwertige Energielieferanten mit Vergütungsanspruch.

Parkplatz-PV ist kein Nischenthema mehr, sondern ein fest verankerter Baustein der Energiewende. Für uns in Amberg ist das ein Ansporn, noch mehr Flächen in nachhaltige Stromquellen zu verwandeln.

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3. September 2025

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3. September 2025